Nutzungsordnung zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) durch die Mitarbeiter_innen und Schüler_innen der Bernostiftung

 

Einleitung

 

Die Digitalisierung der Gesellschaft ist ein Vorgang, der seit einigen Jahrzehnten mit immer größerer Geschwindigkeit voranschreitet. Die Schule, als ein zentraler Bestandteil der Gesellschaft, nimmt an den Veränderungsprozessen teil. Die Menschen, die das Schulleben an den Schulen der Bernostiftung gestalten, haben diese Entwicklung erkannt. Sie erkennen an, dass eine aktive gestaltende Teilhabe daran unbedingt notwendig ist, um den Ansprüchen, die Gesellschaft an Schule hat, gerecht zu werden. Diese Nutzungsordnung ist allen Nutzern als Orientierung und Rahmen an die Hand gegeben.

Die Bernostiftung stellt den Schulen der Bernostiftung (nachfolgend „Schule“) unterschiedliche IuK-Technik als Lehrmittel und Lernmittel für dienstliche und unterrichtliche Zwecke zur Verfügung. Der Einsatz dieser IuK-Technik birgt tatsächliche und rechtliche Risiken, die durch einen sorgsamen, verantwortungsbewussten und Ressourcen schonenden Umgang vermieden werden können.

Als Schulträger ist die Bernostiftung gesetzlich verpflichtet, für die Bereitstellung, die Unterhaltung und Sicherheit der Informationstechnik in der Schule Sorge zu tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt die Schulleitung im Auftrag der Bernostiftung die nachfolgende Nutzungsordnung bekannt.

Die Verwendung der im Eigentum der Bernostiftung stehenden IuK-Technik ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig. Die Nutzungsordnung ist für alle Mitarbeiter_innen und Schüler_innen[1] (nachfolgend „Nutzer“) der Bernostiftung verbindlich und wird – soweit vorhanden – in die Hausordnung aufgenommen. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bernostiftung.

 

 

Inhaltsverzeichnis

Nutzungsordnung zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) durch die Mitarbeiter und Schüler der Bernostiftung

 

Teil A - Allgemeines. 2

  1. Anwendungsbereich. 2
  2. Nutzungsberechtigte. 2
  3. Gebrauchsüberlassung. 2
  4. Kontrollen und Verstöße gegen die Nutzungsordnung. 3
  5. Umgang mit Zugangsdaten. 3
  6. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten. 4
  7. Datenlöschung. 5
  8. Datensicherung. 5
  9. Jugendschutz/Contentfilter 5

Teil B Nutzung schulischer Hard- und Software. 5

  1. Sorgfaltspflichten und Haftung. 5
  2. Diebstahl, Beschädigungen und Verlust 6
  3. Einwirkung auf Geräte und Daten. 6
  4. Nutzung der Computerräume und Geräte. 7
  5. Nutzung des Internetzugangs. 7
  6. Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. 8
  7. Beachtung von Bildrechten. 8
  8. Filesharing. 9
  9. Abschluss von Verträgen und Nutzung kostenpflichtiger Angebote. 9
  10. E-Mail-Kommunikation. 9

Teil C - Sonstiges. 10

  1. Änderung der Nutzungsordnung. 10
  2. Wirksamkeit 10
  3. Inkrafttreten, Nutzerbelehrung. 10

 

 

 

 

Anlage 1    Belehrungen für Schüler zum Schuljahresbeginn

Anlage 2    Nutzerhinweise für Schüler an den Schulen der Bernostiftung zur Internet- und Kommunikationstechnik

Anlage 3    Nutzerhinweise für Lehrer an den Schulen der Bernostiftung zur Internet- und Kommunikationstechnik

Anlage 4    Leihvertrag zur Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten durch Schüler

Anlage 5    Leihvertrag zur Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten durch Lehrer

Anlage 6    Zuständigkeiten im Bereich Digitalisierung an der Don-Bosco-Schule Rostock

Anlage 7    Zuständigkeiten im Bereich Digitalisierung an der Niels-Stensen-Schule Schwerin

 

 

 

 

Teil A - Allgemeines

 

1. Anwendungsbereich

1.1.    Diese Nutzungsordnung findet Anwendung auf die Nutzung der von der Bernostiftung über die Schule bereitgestellten Hardware, Software und sonstige IuK-Technik (z.B. Netzwerke, Internetzugänge (LAN/WLAN), Cloud-Dienste, E-Mail-Dienste).

1.2.    Die Regelungen dieser Nutzungsordnung sind sinngemäß auch dann anzuwenden, wenn IuK-Technik im schulischen Kontext und im Hort genutzt wird, die in den Folgeteilen nicht ausdrücklich genannt und deren Nutzen geregelt wird.

1.3.    Für die Überlassung und den Einsatz von Hardware, Software und IuK-Technik (z.B. Austausch- und Neugeräte, Softwareupdates, neue E-Learning-Plattformen) gelten – sofern keine aktualisierte Nutzungsordnung bekannt gegeben wird – ebenfalls die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung.

1.4.    Als „unterrichtlicher Gebrauch“ im Sinne dieser Nutzungsordnung gelten die Arbeit im Rahmen des Unterrichts, die Erstellung von Präsentationen und Recherchen, die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, die Prüfungsvorbereitung, die Nutzung zur Berufsorientierung und Berufswahl sowie jede Nutzung, die unter Berücksichtigung ihres Inhalts und Zwecks im unmittelbaren Zusammenhang mit der schulischen Arbeit steht (z.B. Gremienarbeit in der Schule, die Organisation von Schulfesten und Projekttagen, Schülerzeitung).

1.5.    Als „dienstlicher Gebrauch“ im Sinne dieser Nutzungsordnung gelten die Arbeit im Rahmen der Einrichtungsleitung, die Verwaltung der Schüler und Lehrenden und allen Belangen der Verwaltung der Einrichtung, die Arbeit der Mitarbeitervertretung sowie jede Nutzung, die unter Berücksichtigung ihres Inhalts und Zwecks im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwaltungsarbeit steht (z.B. Elterninformationen oder Öffentlichkeitsarbeit).

 

2. Nutzungsberechtigte

2.1.    Berechtigt zur Nutzung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik sind alle gemeldeteten Nutzer der Einrichtungen der Bernostiftung. Die Überlassung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik erfolgt im Rahmen der verfügbaren sachlichen und finanziellen Kapazitäten und technischen Möglichkeiten der Bernostiftung.

2.2.    Die Schulleitung oder der verantwortliche Schuladministrator in Absprache mit der Schulleitung kann weitere Personen zur Nutzung zulassen (z.B. Austausch- und Gastschüler, Praktikanten, Dienstleister).

2.3.    Die Berechtigung zur Nutzung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik endet, wenn der Schul- oder Dienstvertrag des Nutzers endet, sich der Funktionsbereich grundlegend verändert oder der Nutzer von der Nutzung ausgeschlossen wird.

 

3. Gebrauchsüberlassung

3.1     Die Gebrauchsüberlassung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik an die Nutzer erfolgt grundsätzlich für den dienstlichen oder unterrichtlichen Gebrauch auf dem Schulgelände. Die dienstliche Nutzung der Leihgeräte durch Mitarbeiter außerhalb des Schulgeländes ist gestattet. Weitere Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schulleitung (z.B. Hardware-Nutzung durch Schüler außerhalb des Schulgeländes, für Projekttage, Klassenfahrten, Kuren, Krankenhausaufenthalte).

3.2.    Eine Nutzung für private oder andere Zwecke ist nicht gestattet.

3.3     Ebenso wenig gestattet ist die Weitergabe der Hardware und/oder ihre Gebrauchsüberlassung an Dritte (z.B. andere Mitschüler, Schüler anderer Schulen, Familienangehörige). Der Zugriff auf die Nutzeroberflächen der Dienstrechner durch unbefugte Personen ist in der Regel durch Sperren zu unterbinden. Bei Verlassen eines PC-Arbeitsplatzes hat der Nutzer sich vom System abzumelden oder das Gerät herunterzufahren.

3.4     Die Bernostiftung legt in Zusammenarbeit mit ihren Einrichtungen anhand des jeweils aktuellen Stands der Technik sowie pädagogischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Erwägungen fest, welche Hardware, Software und IuK-Technik in welcher Ausstattung, Funktionalität, Version und Ausführung bereitgestellt, zurückgenommen und ausgetauscht wird. Insbesondere ist im pädagogischen Netzwerk ein von der Schulkonferenz beschlossener und vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern bestätigter Medienbildungsplan zu berücksichtigen.

3.5     Die Gebrauchsüberlassung der schulischen Hardware zur schulischen Arbeit im privaten Bereich wird durch eine Übergabe der Technik im Rahmen der Leihverträge zur Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten (siehe Anlagen) dokumentiert. Die in den Leihverträgen aufgeführten Regelungen gelten ergänzend zur Nutzungsordnung und sind vom Nutzer entsprechend einzuhalten.

3.6     Die Stiftungsdirektion der Bernostiftung überträgt die Vertretungsbefugnis für die Unterzeichnung der Leihverträge zur Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten auf die jeweilige Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Mediengeräte und Administration der Schule.

3.7     Die Gebrauchsüberlassung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik erfolgt für die Nutzer unentgeltlich.

3.8     Die Bernostiftung kann Nutzer zum Tausch der Geräte jederzeit auffordern. Nutzer sind dieser Aufforderung umgehend bzw. nach Absprache nachzukommen.

 

4. Kontrollen und Verstöße gegen die Nutzungsordnung

4.1     Die Schulleitung und die Bernostiftung sind berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsordnung jederzeit stichprobenartig oder bei Verdachtsfällen zu kontrollieren, Verstöße im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse zu sanktionieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte ist die Mitarbeitervertretung mit einzubeziehen.

4.2     Im Fall eines Verstoßes gegen die Regelungen dieser Nutzungsordnung durch Schüler (z.B. bei Missbrauch der schulischen IuK-Technik) kann die Schule alle ihr zustehenden erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Die Benutzung kann - zeitweise oder dauerhaft - eingeschränkt, untersagt oder zurückgenommen werden, wenn nicht gewährleistet erscheint, dass die betreffenden Nutzer ihren Pflichten nachkommen werden.

4.3     Nutzer, die beim Einsatz der Hardware, Software oder IuK-Technik die Rechte Dritter verletzen (z.B. durch Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, Filesharing) oder rechtswidrige Handlungen begehen (z.B. Posten von Beleidigungen, Cybermobbing, Veröffentlichung vertraulicher Nachrichten), können von den Betroffenen auch zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

4.4     Die Schule bzw. Bernostiftung kann von den Nutzern oder deren Erziehungsberechtigten den Ersatz aller Schäden verlangen, die der Schule bzw. der Bernostiftung aufgrund des Zuwiderhandelns des Nutzers entstehen. Falls die Schule oder der Schulträger von einem Rechteinhaber abgemahnt oder gerichtlich in Anspruch genommen wird, kann die Schule bzw. die Bernostiftung den Ersatz der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung verlangen.

 

5. Umgang mit Zugangsdaten

5.1.    Der Nutzung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik geht die Zulassung durch die Schulleitung in Verbindung mit dem Beauftragten für Mediengeräte und Administration voraus. Alle Mitarbeiter und Schüler erhalten mit ihrer Zulassung ein persönliches Benutzerkonto und die dazugehörigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), soweit diese für die Nutzung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik erforderlich sind.

5.2.    Die Nutzung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik ist jedem Nutzer nur mit dem eigenen Benutzerkonto oder eigenen Benutzerdaten gestattet.

5.3.    Soweit dies für die Nutzung bestimmter Hardware, Software oder IuK-Technik erforderlich ist, erhält der Nutzer im Einzelfall zusätzliche Benutzerkonten, Zugangsdaten, Benutzernamen und/oder Passwörter. In diesem Fall gilt Ziffer 5.2 entsprechend.

5.4     Die Nutzer sind verpflichtet, sämtliche Benutzernamen, Passwörter und sonstigen Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen insbesondere nicht an andere Personen weitergegeben werden. Außerdem sind die Benutzernamen, Passwörter und sonstigen Zugangsdaten geschützt aufzubewahren und durch geeignete und zumutbare Sicherheitsvorkehrungen vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Darüber sind die Schüler durch die Lehrkräfte zu belehren.

5.5     Die Verwendung fremder Zugangsdaten, Benutzernamen oder Passwörter und die Nutzung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik unter fremden Namen sind unzulässig. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, diesen Umstand dem Beauftragten für Mediengeräte und Administration mitzuteilen.

5.6     Die Nutzer sollen ihre Passwörter in einer die Sicherheit des Systems wahrenden Weise wählen, wobei mindestens ein Groß- und ein Kleinbuchstabe, ein Sonderzeichen und eine Zahl zu verwenden sind.

5.7     Der Beauftragte für Mediengeräte und Administration ist unverzüglich zu informieren, sobald dem Nutzer bekannt wird, dass sein Passwort unberechtigt durch andere Personen genutzt wird oder er sein Passwort vergessen hat. Die Schulleitung ist berechtigt, die Zugangsdaten eines Nutzers unverzüglich zu sperren bzw. sperren zu lassen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Personen genutzt wird; der Nutzer wird hierüber informiert. Ihm wird ein neues Passwort zugeteilt, soweit er nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen hat.

 

6. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten

6.1.    Die Bernostiftung und die Schule verarbeiten personenbezogene Daten der Schüler unter Beachtung der Vorgaben des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) soweit

  1. dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist,
  2. dies ihr aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschrift gestattet ist und/oder
  3. der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten hierzu die Einwilligung erteilt hat bzw. haben.

6.2     In Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht ist die Bernostiftung oder der von ihr Beauftragte berechtigt, die auf der schulischen Hardware vorhandenen Daten oder mit der schulischen Software und IuK-Technik verarbeiteten Daten jederzeit zu kontrollieren, zu speichern oder anderweitig zu verarbeiten, insbesondere um

  1. die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der schulischen IuK-Technik zu gewährleisten oder wiederherzustellen oder
  2. den ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Gebrauch durch die Nutzer zu kontrollieren, Missbrauch aufzudecken und zu ahnden.

6.3     Die Bernostiftung und die Schule erheben und verarbeiten personenbezogene Daten von den Nutzern, die Computer und/oder den Internetzugang der Schule nutzen. Zu den erhobenen und verarbeiteten Daten gehören insbesondere:

  • IP-Adresse der digitalen Endgeräte
  • Datum und Uhrzeit der Computernutzung
  • Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs
  • URL und Zeitpunkt der aufgerufenen Internetseite

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt zur Erfüllung der der Bernostiftung durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben, insbesondere zu dem Zweck der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs, der Unterhaltung und der Sicherung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik, der Fehlersuche, der Verfolgung von Ansprüchen bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung sowie der eventuellen Bereitstellung bei Anfragen von Strafverfolgungsbehörden. Die Erfassung der Arbeitszeiten findet ausdrücklich nicht statt.

6.4     Die Bernostiftung und die Schule erheben und verarbeiten personenbezogene Daten von den Nutzern, die E-Mails über den E-Mail-Dienst der Schule nutzen. Zu den erhobenen und verarbeiteten Daten gehören insbesondere:

  • IP-Adresse des Rechners, der auf das Internet bzw. den Mail-Server zugreift
  • Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs
  • Mail-Adresse des Empfängers

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zur Erfüllung der dem Schulträger durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben, insbesondere zu dem Zweck der Sicherstellung des ordnungsgemäßen technischen Betriebs, der Unterhaltung und der Sicherung der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik, der Fehlersuche, der Verfolgung von Ansprüchen bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung und der eventuellen Bereitstellung bei Anfragen von Strafverfolgungsbehörden.

6.5     Im Rahmen der Umsetzung der in 6.2 bis 6.4 genannten Inhalte ist die Mitarbeitervertretung im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte mit einzubeziehen.

 

 

7. Datenlöschung

7.1     Die von der Bernostiftung und der Schule gespeicherten personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben des Kirchlichen Datenschutzgesetzes unter Wahrung der Aufbewahrungsfristen gelöscht.

7.2     Eine Speicherung ist darüber hinaus möglich, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung oder andere schulische Pflichten der Nutzer begründen.

7.3     Die Bernostiftung ist zudem berechtigt, alle auf der schulischen Hardware vorhandenen oder mit schulischer IuK-Technik verarbeiteten Daten – unabhängig davon, ob sie eventuell privater oder schulischer Natur sind – mit Vorankündigung zu löschen, bei Gefahr in Verzug ohne Sicherheitskopie und ohne Vorankündigung, insbesondere zur Beseitigung von Funktionsstörungen oder zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Hard- oder Software (z.B. Zurücksetzen auf Werkseinstellungen), zur Wahrung der Sicherheit und Integrität der Informationssysteme oder nach Ablauf der in Ziffer 7.1 genannten Frist.

 

8. Datensicherung

Die Sicherung der mittels schulischer Hardware, Software und IuK-Technik verarbeiteten und auf dem Server abgelegten Daten ist durch die Bernostiftung gewährleistet. Darüber hinaus übernimmt die Bernostiftung keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust. Ein Datenverlust entbindet den Nutzer nicht von seinen dienstlichen Pflichten.

 

9. Jugendschutz/Contentfilter

Um bei der Nutzung des Internets in den Schulen den Jugendschutz zu gewährleisten, setzt die Bernostiftung für die Internetanschlüsse der Schüler einen Contentfilter ein. Im Fall des Aufrufs einer Internetseite, die einer gesperrten Inhaltskategorie unterliegt, wird dem Nutzer eine Sperrseite angezeigt. Wenn es technisch möglich ist, soll für die pädagogische Arbeit der Contentfilter durch die Lehrkraft steuerbar sein.

 

Teil B Nutzung schulischer Hard- und Software

 

10. Sorgfaltspflichten und Haftung

10.1 Die Bernostiftung übernimmt keine Gewähr für:

  • eine fehlerfreie Gebrauchsüberlassung der bereitgestellten schulischen Hardware, Software und IuK-Technik
  • eine bestimmte technische Ausstattung (Datenvolumen, Übertragungsgeschwindig-keiten, Speicherkapazitäten etc.)
  • die jederzeitige Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit der schulischen Hardware, Software und IuK-Technik.

10.2   Die Nutzer sind verpflichtet, mit der ihnen zur Verfügung gestellten Hardware sorgfältig und pfleglich umzugehen. Sie haben alle erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen an oder den Verlust der Hardware sowie den Zugriff Dritter auf die Hardware, zu unterbinden. Bei grob fahrlässigem Verhalten, welches zu Beschädigungen führt, ist der Verursacher  für die Schadensregulierung verantwortlich.

10.3   Die Hardware ist ausschließlich mit den zur Verfügung gestellten Originalzubehörteilen (z.B. Netzteile, Schutzhülle, Verkabelung) zu verwenden. Eine physische Verbindung mit privater Hard- und Software ist grundsätzlich verboten. Dies gilt vor allem für den Gebrauch eigener Datenträger und -speicher, wie z.B. externen Festplatten, USB-Sticks und SD-Karten. Es ist nicht gestattet, portable Anwendungen von USB-Sticks oder (ext.) Laufwerken auszuführen.  Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bernostiftung oder, soweit die Ausnahme Unterrichtszwecken dient, des Beauftragten für Mediengeräte und Administration der Schule.

10.4   Dem Nutzer ist es erlaubt, das für Lehrzwecke und Kommunikation zur Verfügung gestellte Endgerät mit einem außerhalb der Schule befindlichen drahtlosen Netzwerk (WLAN mit Sicherheitsstandard WPA2 oder höher) zu verbinden. Der Schulträger übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Anbindung an privaten Geräten entstehen.

10.5   Fremdgeräte (insbesondere private Notebooks, USB-Sticks/USB-Festplatten oder sonstige mit   drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerktechniken ausgestattete digitale Endgeräte wie Mobiltelefone) dürfen nicht im Verwaltungsnetzwerk bzw. Schülernetzwerk oder der IuK-Technik der Schule verbunden bzw. angeschlossen werden. Der Schulträger übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unerlaubte Anbindung an privaten Geräten entstehen. Für Schäden, die dem Schulträger durch private Geräte entstehen, kann der Nutzer in Haftung genommen werden.

10.6   Der Verzehr von Speisen und Getränken während der Nutzung der Hardware ist – gleich wo die Nutzung stattfindet - nicht gestattet. Die Gebrauchsanweisungen und Nutzerhinweise der Hardware sind zu beachten.

10.7   Nutzer, die vorsätzlich oder fahrlässig Schäden an der Hardware verursachen, sind zum Ersatz der hieraus resultierenden Schäden verpflichtet, sofern sie die für die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Anderweitig kommt eine Haftung der Eltern entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Betracht. Volljährige Schüler haften bei vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzungen unbeschränkt.

10.8   Die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung der Hardware ist strafbar und kann von der Bernostiftung zur Anzeige gebracht werde.

 

11. Diebstahl, Beschädigungen und Verlust

Die Nutzer müssen die Schule oder die Aufsicht führende Person unverzüglich darüber informieren, wenn die Hardware ganz oder in Teilen defekt oder beschädigt ist, gestohlen wurde oder anderweitig abhandengekommen ist. Die Meldung hat gegenüber der Aufsicht führenden Person oder der Schulleitung während der Schulzeiten zu erfolgen. Die Schulleitung ist verpflichtet, die Bernostiftung über ein derartiges Vorkommnis umgehend schriftlich zu informieren.


12. Einwirkung auf Geräte und Daten

Den Nutzern ist es nicht gestattet,

  • die installierten Betriebssysteme zu entfernen, zu kopieren oder zu verändern
  • installierte Sicherheitssoftware, Filter, Firewalls, Virenschutzprogramme, Sicherheitspatches etc. zu deinstallieren, zu deaktivieren oder zu umgehen
  • Sicherheitseinstellungen, Zugriffsbeschränkungen und Grundkonfigurationen an Hardware und Sicherheitseinstellungen, Zugriffsbeschränkungen und Grundkonfigurationen an der IuK-Technik, dem Internetzugang, an den E-Learning-Plattformen, der Software und den sonstigen Diensten zu verändern oder zu umgehen (z.B. Jailbreak)
  • Software und Softwareanwendungen (Programme/Apps), die nicht von der Bernostiftung freigegeben worden sind, auf der Hardware zu installieren (siehe Liste zugelassener Programme/Apps)
  • Onlineangebote bzw. Clouddienste zur Ablage, Sicherung oder Synchronisierung von schulischen Daten zu nutzen (siehe Liste zugelassener Programme/Apps)
  • Einrichtungen zu nutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen, Veränderungen oder Missbrauch an der physischen logischen Struktur des Netzwerkes, anderer Netze oder der Daten und Hardware Dritter führen oder führen können
  • private Bilder, Musikwerke, Dokumente, Videos, Texte, Nachrichten und sonstige private Daten, die in keinem Zusammenhang mit dem dienstlichen Gebrauch stehen, auf der Hardware zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verwalten, zu kopieren oder zu speichern. Im Fall des Gebrauchs für unterrichtliche Zwecke sind in jedem Fall die urheber- und lizenzrechtlichen Anforderungen zu beachten (auf die Regelungen unter Punkt 15 und 17 in dieser Nutzungsordnung wird verwiesen)
  • Die Nutzung von schulischen Nutzerkonten für die Authentifizierung bei anderen Online-Diensten ist nicht zulässig, außer es ist ein von der Bernostiftung zugelassener Dienst. Bei Unklarheiten ist der örtliche Administrator heranzuziehen. Ausnahmen sind über die Einrichtungsleitungen in Absprache mit dem IT-Administrator zu klären. Eine Übersicht der zugelassenen Dienste und Anwendungen ist über servicedesk.bernostiftung.de (Bernostiftung>Wissensdatenbank) abrufbar.
  • selbst oder durch Dritte, die nicht im Auftrag der Bernostiftung handeln, an der Hardware, an der Software, an der IuK-Technik, dem Internetzugang (ausgenommen WLAN außerhalb der Schule hinzuzufügen) und sonstigen Diensten Einstellungen, Änderungen, Wartungsarbeiten oder Reparaturen vornehmen zu lassen
  • die systemseitig vorinstallierten Einstellungen der Software und der IuK-Technik, des Internetzugangs und sonstigen Diensten zu entfernen, zu kopieren oder zu verändern
  • sich oder anderen unberechtigten Personen Zugang zu anderen Informationssystemen und -netzwerken (z.B. der Schulverwaltung) zu verschaffen
  • Daten, die auf den von der Schule gestellten Informationssystem, Hardware und Softwareanwendungen von anderen Personen als berechtigte Nutzer dort gespeichert wurden, zu verändern, zu löschen, zu entziehen, zu kopieren oder unbrauchbar zu machen.
  • Bei der Nutzung von Microsoft Teams bleiben alle Inhalte der Videokonferenz und begleitenden Chats im Kreis der Teilnehmer. Es erfolgt weder auf Seiten der Bernostiftung noch von Seiten des Nutzers eine Aufzeichnung oder Speicherung.

 

13. Nutzung der Computerräume und Geräte

13.1  Die Nutzung der Einrichtungen der IuK-Technik erfolgt nach Maßgaben der Anweisungen der Lehrenden, der jeweils Aufsicht führenden Person oder der Schulleitung.

13.2   Der Verzehr von Speisen und Getränken ist innerhalb der Computerräume grundsätzlich nicht gestattet.

13.3   Nach Beendigung der Nutzung muss der Computerraum ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich. Die Computer sind ordnungsgemäß herunterzufahren, die Hardware (Computer, Monitor etc.) ist - vorbehaltlich anderslautender Anweisungen – auszuschalten, der Arbeitsplatz aufzuräumen, Müll zu entsorgen und die Bestuhlung wieder ordentlich zu platzieren.

13.4   Mobile Endgeräte (z.B. Tablets, Covertible) werden nach Beendigung der Nutzung in dafür vorgesehenen Transportmöglichkeiten verbracht, mit den Lademöglichkeiten verbunden und durch Verschließen vor unberechtigtem Zugriff geschützt.

 

14. Nutzung des Internetzugangs

14.1   Die Bernostiftung stellt den Nutzern nach Möglichkeit einen kabelgebunden (LAN) und/oder kabellosen (WLAN-) Zugang zum Internet ausschließlich für dienstliche bzw. unterrichtliche Zwecke zur Verfügung.

14.2   Die Bernostiftung ist berechtigt, Art und Umfang der Benutzung des Internetzugangs für bestimmte Schülergruppen (z.B. Klassenstufen) mittels Softwareanwendungen (z.B. Filter) oder technischer Vorkehrungen hinsichtlich der Inhalte, der Bandbreiten, zeitlichen Verfügbarkeit und verfügbarem Datenvolumen zu begrenzen.

14.3   Die Nutzer sind angehalten, unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. umfangreiche Bilddateien, Filme etc.) aus dem Internet zu vermeiden. Die Bernostiftung ist berechtigt, einzelne Anwendungen vollständig zu sperren. In jedem Fall sind die urheber- und lizenzrechtlichen Anforderungen zu beachten. Auf die Regelungen unter Punkt 15 dieser Nutzungsordnung wird verwiesen.

14.4   Den Nutzern wird empfohlen, personenbezogene Daten über sich im Internet möglichst nicht preiszugeben und nur insoweit gegenüber Dritten zu offenbaren, als dies für den schulischen Gebrauch unbedingt erforderlich ist.

14.5   Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des Internets die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Den Nutzern ist es insbesondere untersagt,

  • pornografische, gewaltverherrlichende, nationalsozialistische, fremdenfeindliche oder sonstige jugendgefährdenden, ehrverletzenden oder strafbaren Inhalte aufzurufen, zu speichern, zu vervielfältigen, in das Internet hochzuladen, anzubieten, zu veröffentlichen, zu kommentieren und/oder zu verbreiten,
  • unwahre Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Äußerungen über Mitschüler, Lehrer oder andere Personen zu veröffentlichen oder zu verbreiten,
  • kommerzielle oder parteipolitische Werbung zu veröffentlichen oder zu verbreiten; das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit (z.B. Schuldemonstrationen) bleibt hiervon unberührt,
  • Gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte, Dritter zu verletzen (Punkt 15).

14.6   Nutzer, die verbotene Inhalte erhalten, sind verpflichtet, diese umgehend bei der Aufsicht führenden Person oder der Schulleitung zu melden.

 

15. Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte

15.1   Urheberrechtlich geschützte Werke oder ähnlich geschützte Leistungen (z.B. Texte, Briefe, Zeitungsartikel, Fotoaufnahmen, Grafiken, Karten, Pläne, Lieder, Kinofilme, Fernsehsendungen, Zeichnungen, Spiele, Software) dürfen nur mit der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers ganz oder teilweise heruntergeladen, vervielfältigt, veröffentlicht und/oder in das Internet hochgeladen oder auf andere Weise verwertet werden.

15.2   Die Umgehung von technischen und sonstigen Vorrichtungen zum Kopierschutz ist unzulässig und u.U. strafbar.

15.3   Zulässig ist die Vervielfältigung, Veröffentlichung und/oder Verbreitung

  • von Schöpfungen, die nicht urheberrechtlich schutzfähig sind.
  • von amtlichen Werken z.B. Gesetzen, Verordnungen, Erlasse im Sinne des § 5 Urheberrechtsgesetz.
  • von Werken, die nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen gemeinfrei sind.
  • sofern die jeweilige Nutzung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 44a ff. Urheberrechtsgesetz für den Schulgebrauch gestattet ist.

15.4   Sofern die jeweilige Nutzung im Einzelfall zweifelhaft ist, hat sie zu unterbleiben bis eine rechtliche Klärung herbeigeführt wurde oder eine Gestattung der Aufsicht führenden Person oder der Schulleitung vorliegt.

 

16. Beachtung von Bildrechten

16.1   Die Veröffentlichung und Verbreitung von Fotografien und Bildnissen von Mitschülern, Lehrkräften und anderen Personen ist nur mit deren Einwilligung zulässig; bei Minderjährigen ist auch die Zustimmung von den Erziehungsberechtigten einzuholen.

16.2   Die Veröffentlichung und Verbreitung von Fotografien und Bildnissen ist ohne die erforderliche Einwilligung nur dann zulässig, wenn ein Ausnahmetatbestand des § 23 Absatz 1 Kunsturhebergesetz vorliegt und die Interessen des Abgebildeten nicht überwiegen.

 

17. Filesharing

Die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken, also das Herunterladen und/oder Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken wie z.B. Musiktiteln, Filmen, Spielen und Software, ist ohne die Zustimmung der Rechteinhaber rechtswidrig und unzulässig. Auch die Nutzung ähnlicher Dienste und Netzwerke (z.B. File- oder Sharehoster wie eMule, μTorrent, Vuze, Shareaza, Morpheus, Bearshare etc.) mittels des schulischen Internetzugangs ist den Nutzern untersagt.

 

18. Abschluss von Verträgen und Nutzung kostenpflichtiger Angebote

18.1   Die Nutzer dürfen über den schulischen Internetzugang weder im eigenen, noch im Namen der Schule oder anderer Personen Vertragsverhältnisse begründen, Waren erwerben oder anbieten sowie kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen. Hierzu gehört insbesondere, jedoch nicht abschließend, der Kauf- oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen bei Auktions- oder Shoppingportalen (z.B. amazon, eBay), Software- und Programmanbietern (iTunes, AppStore, Google Play) oder Online-Spiele-Plattformen (z.B. steam). Ebenfalls unzulässig ist die Nutzung des Internetzugangs für Online-Spiele und die Inanspruchnahme von Musik- und Videodiensten (z.B. spotify, Netflix), soweit diese kostenpflichtig sind.

18.2   Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der zuständigen Schul- oder Hortleitung, nach vorheriger Begründung in Textform und nachfolgender Prüfung zur Umsetzung durch den Schulträger. Dies gilt auch für den Erwerb bzw. die kostenfreie Nutzung von Softwareanwendungen (Apps) zu unterrichtlichen Zwecken.

 

19. E-Mail-Kommunikation

19.1   Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die E-Mail-Kommunikation insbesondere mit SuS, LuL, Eltern, Verwaltung und zu allen weiteren dienstlichen Zwecken ausschließlich über das Programm Outlook in Verbindung mit der automatisch hinterlegten E-Mailadresse auf dem dienstlichen Endgerät zu erfolgen hat.

19.2   Ihre Daten werden im Ruhezustand und während der Übertragung verschlüsselt gehalten und übermittelt.

19.3   E-Mails dürfen nicht automatisch von einem dienstlichen Mailaccount an einen anderen dienstlichen Mailaccount weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung von E-Mails aus dem dienstlichen Mailaccount an einen privaten Mailaccount ist untersagt.

19.4   Bei Abwesenheit ist eine entsprechend formulierte Abwesenheitsnotiz vor allem für leitende Mitarbeiter und Sekretariatsmitarbeiter für den betreffenden Zeitraum zu aktivieren und bei Wiederkommen zu deaktivieren.

19.5   Jeder Nutzer ist während der täglichen Arbeitszeit verpflichtet das dienstliche E-Mailpostfach auf Nachrichten zu prüfen und diese entsprechend zu bearbeiten. Lehrkräfte prüfen an Tagen mit regulärer Unterrichtsverpflichtung mindestens einmal das dienstliche E-Mailpostfach.

19.6   E-Mails dürfen in der Regel nicht auf private E-Mailkonten des Nutzers gesendet oder weitergeleitet werden.

19.7   E-Mails von privaten E-Mailkonten des Nutzers dürfen nicht automatisiert auf das dienstliche E-Mailpostfach weitergeleitet/gesendet werden.

19.8   Vertrauliche Dokumente welche im Anhang, insbesondere an externe E-Mailempfänger versendet werden müssen, sollten bei Notwendigkeit mit dem Programm 7zip als *.zip mit einem Passwort versehen werden, welches zusätzlich übermittelt wird.

19.9   E-Mails dürfen nur zu unterrichtlichen und dienstlichen Zwecken versendet werden. Jede weitere, insbesondere private, kommerzielle oder missbräuchliche Versendung von E-Mails (z.B. Spaming) ist unzulässig.

19.10 Ein zusätzliches E-Mailkonto des Bernonets darf kurzzeitig nur zum Zwecke der Übernahme von bestehenden E-Mails aus der Struktur des Bernonets per IMAP eingebunden werden.


Teil C - Sonstiges

 

20. Änderung der Nutzungsordnung

20.1   Der Schulträger behält sich das Recht vor, die Nutzungsordnung ganz oder teilweise zu ändern. Die Mitarbeitervertretung ist im Rahmen der Beteiligungsrechte einzubeziehen.

20.2   Der Schulträger evaluiert im zweijährigen Rhythmus die Nutzungsordnung und passt diese gegebenenfalls an.

20.3   Über Änderungen werden alle Nutzer nachrichtlich und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Schule informiert.

 

21. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

22. Inkrafttreten, Nutzerbelehrung

22.1   Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Veröffentlichung auf der Homepage der Bernostiftung in Kraft.

22.2   Alle Nutzer sind von der Schulleitung über den Inhalt dieser Nutzungsordnung zu informieren. Dies geschieht erstmals unmittelbar nach Inkrafttreten, anschließend jeweils zu Beginn des Schuljahres. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

22.3   Jeder Schüler, bei minderjährigen Schülern der Erziehungsberechtigte und jede zugelassene Person im Sinne der Ziffer 2.2, hat sich vor der Nutzung von IuK-Technik über die Inhalte der Nutzungsordnung zu informieren. Schüler werden zusätzlich im Rahmen des Unterrichts durch die Lehrkraft über relevante Inhalte belehrt.

 

 

Schwerin, 1. November 2022

 

Paul Zehe

Stellvertretender Stiftungsdirektor/

Dienststellenleiter der Bernostiftung

 

 

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

[2] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

[3] Die Nutzungsordnung zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) ist in der jeweils geltenden Fassung  
   auf der Internetseite der Bernostiftung veröffentlicht.

[4] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

[5] Die Nutzungsordnung zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) ist in der jeweils geltenden Fassung  
   auf der Internetseite der Bernostiftung veröffentlicht.